Ein Verkehrsunfall ist oft in wenigen Sekunden passiert – die Folgen können jedoch lange nachwirken. Neben dem Schock und den möglichen Verletzungen kommen meist auch rechtliche und finanzielle Fragen auf: Wer trägt die Schuld? Wer ersetzt den Schaden? Wie verhalte ich mich gegenüber der Versicherung?
Egal ob Sie Geschädigter oder Verursacher eines Verkehrsunfalls sind, ergeben sich im Anschluss eines Unfallgeschehens häufig eine Vielzahl von umfangreichen Problemen mit der Gegenseite und deren Versicherung. Nur mit anwaltlicher Unterstützung sind Sie in der Lage, alle Schadensposten geltend zu machen und verzichten nicht unwissentlich auf einem Laien eher unbekannte Schadenspositionen wie beispielsweise Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden oder Unterhaltsschaden.
Aber auch mit der eigenen Versicherung kommt es nicht selten zu Uneinigkeiten hinsichtlich der Schadensregulierung. Wir beraten Sie, welcher Schaden von einer Versicherung übernommen werden muss und übernehmen die außergerichtliche und notfalls gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Selbstverständlich übernehmen wir für Sie als kostenlosen Service auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Unsere Kanzlei ist auf das Verkehrsrecht in Deggendorf, Plattling, Straubing, Landau a.d.Isar, Vilshofen usw. spezialisiert und unterstützt Sie bei der kompletten Abwicklung von Verkehrsunfällen – von der ersten Meldung bis zu erfolgreichen Schadensregulierung.
Wir übernehmen die Kommunikation mit Versicherungen, Gutachtern und Unfallgegnern und setzen uns dafür ein, dass Sie ihre Ansprüche vollständig und zügig durchsetzen können.
Die Kosten für die anwaltliche Vertretung trägt bei eindeutiger Haftung in der Regel die gegnerische Versicherung – in diesem Fall kommen nicht einmal Kosten auf Sie zu.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit auch im Falle eines Strafverfahrens als Verteidiger zur Seite.

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden verkehrsrechtlichen Angelegenheiten:
Sichern Sie die Unfallstelle, dokumentieren Sie den Schaden (Fotos, Daten, Zeugen) und rufen Sie uns frühzeitig an. Wir übernehmen die gesamte Schadensabwicklung mit Versicherungen und Unfallgegnern.
Ja – bei unverschuldetem Unfall trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten.
Ja, bei körperlichen oder psychischen Verletzungen steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Wir berechnen und fordern diesen Anspruch für Sie ein.
Das hängt von der Schadenshöhe und der Mitwirkung der Versicherung ab. Kleinere Schäden können in wenigen Wochen geregelt werden, komplexe Fälle benötigen mehr Zeit.
Sie können sich den Schaden ohne Reparatur auszahlen lassen – auf Basis eines Gutachtens. Wir prüfen, ob dies in Ihrem Fall sinnvoll ist.