Das Familienrecht betrifft nicht nur Paragrafen, sondern das, was Menschen am meisten bewegt: Beziehungen, Kinder, Verantwortung und Zukunft.
Unsere Kanzlei in Deggendorf ist Ihr Partner in den meist sehr emotionalen und vielschichtigen familienrechtlichen Angelegenheiten und unterstützt Sie kompetent und sachlich bei allen rechtlichen und praktischen Fragestellungen.
Meist ist es sinnvoll, bereits im Vorfeld gemeinsam Regelungen zu treffen um für alle Eventualitäten abgesichert zu sein und unbesorgt in die gemeinsame Zukunft starten zu können. Durch interessengerechte Eheverträge und im Falle einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft durch Verträge zur Vermögensauseinandersetzung kann vielen Konflikten schon im Voraus begegnet werden.
Bricht eine Familie oder Partnerschaft auseinander, ist ein Rechtsstreit und dadurch eine besonders belastende Konfliktsituation oft nicht vermeidbar. Unser Ziel ist es, primär unter Einbeziehung aller Beteiligten eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten und eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung trotz allem nicht vermeiden, begleiten wir Sie auf diesem Weg und setzen uns vor Gericht für Ihre Interessen ein.
Familienrechtliche Entscheidungen wirken oft langfristig – rechtlich, finanziell und emotional. Deshalb ist eine kompetente anwaltliche Begleitung von Anfang an entscheidend.
Mit unserer Erfahrung im Familienrecht in Deggendorf, Plattling, Viechtach, Regen, Landau a.d.Isar, Straubing, Regensburg, Passau und bayernweit unterstützen wir Sie dabei, neue Perspektiven zu schaffen und faire Regelungen zu erreichen.
Wir begleiten Sie durch schwierige Zeiten, zeigen klare Wege auf und vertreten ihre Interessen mit Feingefühl und Entschlossenheit – im Gespräch, in Verhandlungen und vor Gericht.

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden familienrechtlichen Angelegenheiten:
Eine Scheidung setzt in der Regel ein Jahr Trennung voraus. Danach kann der Scheidungsantrag gestellt werden. Das Gericht entscheidet anschließend über Scheidung und ggf. über Folgesachen wie Unterhalt oder Zugewinn.
Die Kosten richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der vom Einkommen und Vermögen der Ehegatten abhängt. Wir erläutern Ihnen die voraussichtlichen Kosten in einem transparenten Erstgespräch.
Grundsätzlich behalten beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Nur wenn das Kindeswohl gefährdet ist, kann einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zugesprochen werden.
Der Unterhalt richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Bedarf des Berechtigten. Grundlage für den Kindesunterhalt ist meist die Düsseldorfer Tabelle.
Nur die Scheidung selbst muss gerichtlich erfolgen. Viele andere Fragen – etwa Unterhalt oder Umgang – lassen sich einvernehmlich und außergerichtlich regeln.