Das Strafrecht ist einer der anspruchsvollsten und zugleich bedeutendsten Bereiche des Rechts – hier geht es um nicht weniger, als Ihre Freiheit, Ihre Zukunft und Ihren guten Ruf. Unsere Kanzlei hat sich auf das Strafrecht in Deggendorf, Landshut, Regensburg, Passau, Straubing, Landau a.d.Isar und bundesweit spezialisiert und vertritt Mandanten mit Leidenschaft, Weitsicht und Entschlossenheit in allen Verfahrensabschnitten.
Die Strafverteidigung sollte idealerweise bereits im Ermittlungsverfahren beginnen, um möglichst die äußerst belastende Situation des Hauptverfahrens und der Hauptverhandlung zu verhindern. Unser primäres Ziel ist es, durch Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden die Einstellung des Verfahrens zu erwirken. Während des gesamten Strafverfahrens gilt es vor allem den Mandanten von den Anschuldigungen zu entlasten und vor unangenehmen Ermittlungsmaßnahmen zu schützen.
Wurde bereits Anklage erhoben, werden wir alles daran setzen, einen Freispruch zu erzielen. Ist eine Verurteilung dennoch unausweichlich, ist es Aufgabe des Verteidigers, dass alle dem Angeklagten zu Gute kommenden Aspekte bei der Strafzumessung berücksichtigt werden und eine möglichst geringe Bestrafung erfolgt.
„Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es, Vertrauen zu schenken, wo es jeder verweigert; Mitgefühl zu entfalten, wo die Gefühle erstorben sind; Zweifel zu sähen, wo sie keiner mehr hat; und Hoffnung zu pflanzen, wo sie längst verflogen war.“
Jeder Beschuldigte hat aufgrund gesetzlicher Grundlage in jeder Lage des Verfahrens sowohl das Recht auf Verteidigung als auch das Recht jegliche Aussage zu verweigern.Machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch und lassen Sie uns entscheiden, welches Vorgehen für Sie am besten ist. Durch die Möglichkeit des Verteidigers Akteneinsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen, ist es uns möglich, das Vorgehen individuell anzupassen. Wir entwickeln mit Ihnen zusammen eine Verteidigungsstrategie und begleiten Sie professionell durch das ganze Verfahren.
Kam es bereits zu einer Verurteilung, überprüfen wir für Sie das Urteil auf dessen Richtigkeit und die Einhaltung der Verfahrensregeln. Gegebenenfalls ist es möglich, dagegen in Form von Rechtsmitteln (Berufung und Revision) vorzugehen. Auf diesem Weg können wir eine erneute Verhandlung und die Abänderung oder im besten Fall sogar die Aufhebung des Urteils erreichen.

Das von uns praktizierte Strafrecht umfasst im wesentlichen folgende Gebiete:
So früh wie möglich – idealerweise bereits im Ermittlungsverfahren. Frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein, um Fehler zu vermeiden und Einfluss auf das Verfahren zu nehmen.
Wenn Sie nicht als Beschuldigter, sondern nur als Zeuge geladen sind, kann eine Pflicht bestehen. Als Beschuldigter hingegen müssen Sie keine Aussage machen. Wir empfehlen dringend, vorher rechtlichen Rat einzuholen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Ihr Verteidiger kann Akteneinsicht beantragen und darauf hinwirken, dass das Verfahren eingestellt oder in Ihrem Sinne beeinflusst wird.
Die Kosten hängen von Art und Umfang des Verfahrens ab. Wir informieren Sie transparent und vorab über alle entstehenden Gebühren.
Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen – und sollten es in der Regel auch tun, bis wir gemeinsam die Aktenlage geprüft haben.