„Die Aufgabe des Strafverteidigers ist es, Vertrauen zu schenken, wo es jeder verweigert; Mitgefühl zu entfalten, wo die Gefühle erstorben sind; Zweifel zu sähen, wo sie keiner mehr hat; und Hoffnung zu pflanzen, wo sie längst verflogen war.“

Gerhard Strate
Anwalt

FAQ

Häufige Fragen im Strafrecht

Wann sollte ich einen Strafverteidiger kontaktieren?

So früh wie möglich – idealerweise bereits im Ermittlungsverfahren. Frühzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend sein, um Fehler zu vermeiden und Einfluss auf das Verfahren zu nehmen.

Muss ich einer polizeilichen Vorladung Folge leisten?

Wenn Sie nicht als Beschuldigter, sondern nur als Zeuge geladen sind, kann eine Pflicht bestehen. Als Beschuldigter hingegen müssen Sie keine Aussage machen. Wir empfehlen dringend, vorher rechtlichen Rat einzuholen.

Was passiert im Ermittlungsverfahren?

Die Staatsanwaltschaft ermittelt, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Ihr Verteidiger kann Akteneinsicht beantragen und darauf hinwirken, dass das Verfahren eingestellt oder in Ihrem Sinne beeinflusst wird.

Welche Kosten entstehen bei einer Strafverteidigung?

Die Kosten hängen von Art und Umfang des Verfahrens ab. Wir informieren Sie transparent und vorab über alle entstehenden Gebühren.

Was bedeutet „Schweigen ist Gold“ im Strafverfahren?

Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen – und sollten es in der Regel auch tun, bis wir gemeinsam die Aktenlage geprüft haben.

Ihre Frage ist nicht dabei? Zögern Sie nicht uns umgehend zu kontaktieren.