„Wenn das Arbeitsverhältnis ins Wanken gerät, braucht es einen Partner, der zuhört, versteht und entschlossen handelt – genau dafür stehe ich.“

Philipp Perlet
Rechtsanwalt

FAQ

Häufige Fragen im Arbeitsrecht

Was kann ich bei einer Kündigung tun?

Sie können Kündigungsschutzklage erheben – allerdings innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Wir prüfen sofort Ihre Erfolgsaussichten und sichern Ihre Rechte.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in bestimmten Fällen. In der Praxis wird jedoch häufig im Rahmen einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Einigung eine Abfindung erzielt.

Soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Nicht vorschnell. Aufhebungsverträge können Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld auslösen. Lassen Sie den Vertrag unbedingt vorher prüfen.

Wie ist das mit Lohnfortzahlung und Abmahnung geregelt?

Bei Krankheit haben Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen, sofern sie die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich melden und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Arbeitgeber dürfen in dieser Zeit den Lohn nicht kürzen.

Eine Abmahnung ist meist die Vorstufe zur Kündigung. Sie muss einen konkreten Pflichtverstoß beschreiben und dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Verhaltensänderung geben. Wir prüfen, ob eine Abmahnung rechtmäßig und wirksam ist – und helfen Ihnen, sich dagegen zu wehren oder Gegendarstellungen zu verfassen.

Was kostet eine arbeitsrechtliche Vertretung?

Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Umfang der Tätigkeit. Wir informieren Sie vor Beginn des Mandats transparent über mögliche Gebühren und übernehmen kostenlos die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Ihre Frage ist nicht dabei? Zögern Sie nicht uns umgehend zu kontaktieren.