Das Arbeitsrecht betrifft einen zentralen Teil unseres Lebens: die tägliche Arbeit. Konflikte am Arbeitsplatz – etwa durch Kündigung, Abmahnungen oder offene Lohnforderungen – können schnell belastend werden und haben oft weitreichende Folgen.
Die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird bestimmt durch umfangreiche rechtliche Regelungen und nahezu unüberschaubarer Rechtsprechung. Wir helfen Ihnen von der Begründung des Arbeitsverhältnisses an bis zu dessen Beendigung alles zu beachten, was wichtig ist.
Das größte Tätigkeitsfeld ist die Bearbeitung von Problemen und Streitigkeiten im Falle einer bevorstehenden oder bereits ausgesprochenen Kündigung. Sowohl vor als auch nach Ausspruch einer Kündigung bedarf es der Einhaltung verschiedener spezifisch arbeitsrechtlicher Fristen. Deshalb ist es in jedem Fall wichtig, bereits frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Wir beraten Sie rund um das Thema und vertreten Sie anschließend in einem etwaigen Kündigungsschutzprozess.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie im Arbeitsrecht in Deggendorf, Passau, Straubing, Regensburg, Cham usw. mit Erfahrung, Entschlossenheit und dem Ziel, faire Lösungen und ihre Rechte konsequent durchzusetzen.
Im Arbeitsrecht zählt Schnelligkeit, Strategie und Erfahrung. Wir wissen, wie entscheidend es ist, Fristen einzuhalten und Verhandlungen taktisch klug zu führen.
Arbeitsverhältnisse basieren auf Vertrauen – wenn dieses gestört ist, braucht es juristische Unterstützung mit Augenmaß und Durchsetzungskraft. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung, Fachkompetenz und Entschlossenheit im Arbeitsrecht.
Die Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir als kostenlosen Service.

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
Sie können Kündigungsschutzklage erheben – allerdings innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Wir prüfen sofort Ihre Erfolgsaussichten und sichern Ihre Rechte.
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in bestimmten Fällen. In der Praxis wird jedoch häufig im Rahmen einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Einigung eine Abfindung erzielt.
Nicht vorschnell. Aufhebungsverträge können Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld auslösen. Lassen Sie den Vertrag unbedingt vorher prüfen.
Bei Krankheit haben Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen, sofern sie die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich melden und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Arbeitgeber dürfen in dieser Zeit den Lohn nicht kürzen.
Eine Abmahnung ist meist die Vorstufe zur Kündigung. Sie muss einen konkreten Pflichtverstoß beschreiben und dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Verhaltensänderung geben. Wir prüfen, ob eine Abmahnung rechtmäßig und wirksam ist – und helfen Ihnen, sich dagegen zu wehren oder Gegendarstellungen zu verfassen.
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Umfang der Tätigkeit. Wir informieren Sie vor Beginn des Mandats transparent über mögliche Gebühren und übernehmen kostenlos die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.